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Österreich8 min

Shopify in Österreich: Was auf der Rechnung anders ist

20 statt 19 Prozent ist der kleinste Unterschied. Pflichtangaben, Kleinbetragsgrenze, Kleinunternehmergrenze und Belegpflicht folgen in Österreich eigenen Regeln.

Wer einen Shopify-Shop aus Österreich betreibt, findet im Netz vor allem deutsche Anleitungen. Die meisten davon stimmen ungefähr — und genau das ist das Problem. Steuersätze, Pflichtangaben, Betragsgrenzen und Belegpflichten folgen in Österreich eigenen Regeln, und an mindestens einer Stelle führt die deutsche Lösung in Österreich zu einer fehlerhaften Rechnung.

Dieser Beitrag sammelt die Unterschiede, die für einen Webshop tatsächlich zählen. Rechtsstand: August 2026, Quellen sind das UStG 1994, die BAO und die Auskünfte der Wirtschaftskammer.

Die Unterschiede auf einen Blick

DeutschlandÖsterreich
Regelsteuersatz19 %20 %
Ermäßigte Sätze7 %13 % und 10 %
Pflichtangaben§ 14 UStG§ 11 UStG 1994
Kleinbetragsrechnungbis 250 €bis 400 € — aber nicht im Versandhandel
Kleinunternehmergrenze25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr55.000 € brutto, laufendes und Vorjahr, mit 10-%-Toleranz
Belegpflichtkeine allgemeineBelegerteilungspflicht nach § 132a BAO

Steuersätze: drei statt zwei

Österreich kennt neben dem Regelsatz von 20 Prozent zwei ermäßigte Sätze. Zehn Prozent gelten unter anderem für Lebensmittel, Bücher und Medikamente, dreizehn Prozent unter anderem für lebende Tiere, Pflanzen, Kunstgegenstände sowie den Eintritt zu Sport- und Kulturveranstaltungen.

Für den Shop heißt das: Wer aus einer deutschen Vorlage heraus arbeitet, hat den 13-Prozent-Satz oft gar nicht im System — er hat in Deutschland keine Entsprechung. Prüf deshalb in den Shopify-Steuereinstellungen, ob alle drei Sätze hinterlegt sind, bevor du die ersten Bestellungen abrechnest.

Praktischer Hinweis dazu: Shopify legt den Steuersatz am Produkt fest, nicht an der Rechnung. Ein falsch eingestellter Artikel erzeugt deshalb dauerhaft falsche Belege, ohne dass die Rechnungs-App das erkennen könnte — sie übernimmt, was Shopify liefert. Wenn du dein Sortiment aus einem deutschen Shop übernommen hast, geh die Steuerklassen einmal vollständig durch, bevor die erste Bestellung kommt.

Pflichtangaben nach § 11 UStG 1994

Die österreichische Aufzählung ähnelt der deutschen, deckt sich aber nicht wörtlich. Auf eine Rechnung gehören:

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Empfängers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Leistung
  • Tag der Lieferung oder Leistung beziehungsweise der Zeitraum
  • das Entgelt, nach Steuersätzen aufgeschlüsselt
  • der anzuwendende Steuersatz und der Steuerbetrag — oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
  • das Ausstellungsdatum
  • eine fortlaufende Nummer
  • die UID-Nummer des Ausstellers

Ab einem Rechnungsbetrag von 10.000 Euro kommt die UID-Nummer des Empfängers hinzu, wenn er Unternehmer ist.

Die Kleinbetragsrechnung — und warum sie deinem Shop nichts nützt

Österreich erlaubt für Rechnungen bis 400 Euro brutto eine vereinfachte Form: Empfängerangaben, fortlaufende Nummer und UID dürfen entfallen, der Steuerbetrag muss nicht gesondert ausgewiesen werden, Bruttobetrag und Steuersatz genügen. Die Grenze liegt damit deutlich über der deutschen von 250 Euro, und viele Ratgeber führen sie als Erleichterung an.

Für einen Onlineshop ist sie es nicht. Die Vereinfachung gilt ausdrücklich **nicht im Versandhandel** — und ein Shopify-Shop ist Versandhandel. Ebenso wenig gilt sie für Umsätze in andere EU-Länder. Praktisch heißt das: Deine Rechnungen brauchen immer den vollständigen Satz an Pflichtangaben, auch bei einer Bestellung über 19 Euro.

Wer sich auf die 400-Euro-Grenze verlässt und Empfängeradresse oder Nummer weglässt, stellt im Webshop eine unvollständige Rechnung aus. Das ist der teuerste der hier genannten Unterschiede.

Kleinunternehmerregelung: eine Grenze, zwei Jahre, zehn Prozent Luft

Seit 2025 liegt die österreichische Grenze bei 55.000 Euro, und sie ist ausdrücklich eine **Brutto**-Grenze. Anders als in Deutschland gibt es nicht zwei verschiedene Werte für Vorjahr und laufendes Jahr, sondern einen einzigen, der in beiden Jahren eingehalten sein muss.

Der praktisch wichtigste Teil ist die Toleranzregelung. Überschreitest du die Grenze um **nicht mehr als zehn Prozent**, darfst du bis zum Jahresende weiter ohne Umsatzsteuer fakturieren. Liegt die Überschreitung darüber, sind **alle weiteren Rechnungen ab diesem Zeitpunkt steuerpflichtig** — nicht erst ab dem Folgejahr.

SituationFolge
Umsatz bleibt unter 55.000 € bruttoKleinunternehmerregelung gilt weiter
Überschreitung bis 10 % (also bis 60.500 €)Bis Jahresende weiter ohne Umsatzsteuer
Überschreitung über 10 %Ab diesem Umsatz sind alle weiteren Rechnungen steuerpflichtig

Auf der Rechnung steht statt des Steuerbetrags der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 — nicht der deutsche §-19-Hinweis. Eine aus Deutschland übernommene Vorlage zitiert hier die falsche Vorschrift. Wie sich der Wechsel auf bestehende Rechnungen auswirkt

Belegerteilungspflicht — ja. Registrierkasse — meistens nein.

Zwei österreichische Pflichten werden regelmäßig verwechselt.

Die **Belegerteilungspflicht** nach § 132a BAO verlangt, dass du über jede Barzahlung einen Beleg erteilst und dem Kunden aushändigst. Für einen Webshop bedeutet sie in der Praxis: Der Kunde bekommt einen Beleg über seinen Kauf. Genau das erledigt eine automatisch erzeugte Rechnung.

Die **Registrierkassenpflicht** nach § 131b BAO greift erst, wenn der Jahresumsatz 15.000 Euro übersteigt **und** davon mehr als 7.500 Euro Barumsätze sind. Entscheidend ist der Begriff Barumsatz: Dazu zählen Bargeld sowie Karten­zahlungen **vor Ort**. Überweisung, Online-Banking, PayPal und Lastschrift zählen **nicht** dazu.

Ein reiner Onlineshop, dessen Kunden per Überweisung, Kreditkarte im Checkout, PayPal oder Klarna zahlen, erreicht die Barumsatzgrenze deshalb in aller Regel nicht und braucht keine Registrierkasse. Die Ausnahme ist der Mischbetrieb: Wer online verkauft und daneben eine Abholung mit Barzahlung anbietet, hat insoweit Barumsätze.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Steuerberatung. Ob die Registrierkassenpflicht dich trifft, hängt an deiner konkreten Zahlungsstruktur. Rechtsstand: August 2026.

Aufbewahrung: sieben Jahre statt zehn

Ein Unterschied, der in deutschen Anleitungen zwangsläufig falsch steht: § 132 BAO verlangt sieben Jahre Aufbewahrung für Bücher, Aufzeichnungen und die dazugehörigen Belege — nicht die zehn Jahre des deutschen § 147 AO. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, für das verbucht wurde beziehungsweise auf das sich der Beleg bezieht.

Elektronische Aufbewahrung ist zulässig, solange die vollständige, geordnete und urschriftgetreue Wiedergabe über die ganze Frist gewährleistet ist. Ein Belegarchiv, aus dem sich jede Rechnung im Original wieder ausgeben lässt, erfüllt das. Wer Belege dagegen nur als Anhang in verschickten E-Mails hat, erfüllt es nicht.

Sieben Jahre sind kürzer, aber es bleibt eine Pflicht mit Zähnen: Fehlen Unterlagen, darf die Abgabenbehörde schätzen.

Die UID-Nummer

Die österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beginnt mit ATU und gehört als Angabe des Ausstellers auf jede Rechnung. Kleinunternehmer bekommen sie nicht automatisch — wer die Regelung nutzt, führt in der Regel keine UID und braucht sie im Inlandsgeschäft auch nicht.

Sobald du innergemeinschaftlich einkaufst oder an Unternehmen in anderen EU-Ländern verkaufst, brauchst du sie trotzdem und musst sie beim Finanzamt beantragen. Ab einem Rechnungsbetrag von 10.000 Euro kommt zusätzlich die UID des Empfängers auf die Rechnung, wenn dieser Unternehmer ist.

E-Rechnung: an Behörden gelten eigene Regeln

Österreich verlangt bei Aufträgen des Bundes seit Jahren die elektronische Rechnung über das Unternehmensserviceportal — im Format ebInterface oder über PEPPOL. Das betrifft dich nur, wenn du an öffentliche Auftraggeber lieferst.

Ehrlich dazu: Belegio erzeugt E-Rechnungen im europäischen Format EN 16931 als ZUGFeRD. Das österreichische ebInterface und die Einlieferung über das USP bieten wir nicht an. Wer regelmäßig an Bundesdienststellen fakturiert, braucht dafür einen zusätzlichen Weg.

Verkäufe über die Grenze

Österreichische Shops verkaufen fast immer auch nach Deutschland. Dafür gelten dieselben EU-Regeln wie umgekehrt:

  • An Privatkunden in anderen EU-Ländern greift ab 10.000 Euro Jahresumsatz das One-Stop-Shop-Verfahren — die Rechnung trägt dann den Steuersatz des Ziellandes, nicht die österreichischen 20 Prozent.
  • An Unternehmen mit gültiger UID in anderen EU-Ländern geht die Steuerschuld auf den Empfänger über (Reverse-Charge), die Rechnung weist keine Steuer aus und trägt den entsprechenden Hinweis.
  • In Drittländer, etwa die Schweiz, ist die Ausfuhrlieferung steuerfrei — mit Vermerk auf der Rechnung.
  • Als Kleinunternehmer kannst du seit 2025 auch grenzüberschreitend steuerfrei liefern, wenn du eine EX-Kennnummer führst.

Die 10.000-Euro-Schwelle gilt für alle EU-Fernverkäufe zusammen, nicht je Land. Die vier Wege, in Shopify überhaupt zu Rechnungen zu kommen

Was davon Belegio übernimmt

Trägst du in den Firmen-Stammdaten Österreich als Sitzland ein, stellt sich die Steuerlogik entsprechend um:

  • die Sätze 20, 13 und 10 Prozent statt der deutschen
  • der Rechtshinweis nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994, wenn die Kleinunternehmerregelung aktiv ist
  • die vollständigen Pflichtangaben auf jedem Beleg, ohne Kleinbetragsvereinfachung
  • fortlaufende, lückenlose Nummern je Belegart
  • OSS, Reverse-Charge und steuerfreie Ausfuhr, je nach Land und UID des Empfängers
  • die Überwachung der 55.000-Euro-Grenze auf der Übersicht

Die Belege entstehen automatisch, sobald eine Bestellung bezahlt ist, und gehen auf Wunsch per E-Mail an den Kunden — womit die Belegerteilung erledigt ist, ohne dass du daran denken musst. So richtest du den automatischen Versand ein

Belegio ist in der Launch-Phase kostenlos — alle Funktionen, unbegrenzte Belege, ohne Kreditkarte. Ein Angebot der Startphase, keine dauerhafte Preiszusage. Belegio im Shopify App Store ansehen

Häufige Fragen

Welche Umsatzsteuersätze gelten in Österreich?

20 Prozent als Regelsatz, dazu die ermäßigten Sätze 13 und 10 Prozent. Den 13-Prozent-Satz gibt es in Deutschland nicht — er fehlt deshalb häufig in Vorlagen, die aus deutschen Anleitungen übernommen wurden.

Darf ich als Shopify-Händler die Kleinbetragsrechnung bis 400 Euro nutzen?

Nein. Die Vereinfachung gilt nicht im Versandhandel, und ein Onlineshop ist Versandhandel. Deine Rechnungen brauchen immer alle Pflichtangaben nach § 11 UStG 1994, auch bei kleinen Beträgen.

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze in Österreich?

55.000 Euro brutto, seit 2025, und sie muss im laufenden wie im vorangegangenen Kalenderjahr eingehalten sein. Bei einer Überschreitung um bis zu zehn Prozent darfst du bis Jahresende weiter ohne Umsatzsteuer fakturieren; darüber sind alle weiteren Rechnungen sofort steuerpflichtig.

Brauche ich für meinen Onlineshop eine Registrierkasse?

In der Regel nicht. Die Pflicht greift erst über 15.000 Euro Jahresumsatz und mehr als 7.500 Euro Barumsätze — und Überweisung, Online-Banking, PayPal sowie Lastschrift zählen nicht als Barumsatz. Anders sieht es aus, wenn du daneben Abholung gegen Barzahlung anbietest.

Welchen Rechtshinweis trägt eine österreichische Kleinunternehmer-Rechnung?

Den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994. Der deutsche §-19-Hinweis ist in Österreich die falsche Vorschrift — ein häufiger Fehler in übernommenen Vorlagen.